Wie alarmiere ich richtig?
In einem Notfall kann jede Minute lebensrettend sein. Zu jeder Zeit erreichen Sie kostenlos über die Rufnummer 112 den Rettungsdienst und die Feuerwehr, vom Festgerät oder Mobiltelefon aus kann der Notruf abgesetzt werden. Eine Alarmierung aus der Telefonzelle ist ebenfalls kostenfrei möglich.
Ganz wichtig ist hier die Beachtung der 5-W-Fragen im Falle eines Notrufs:
Was ist geschehen?
Wo ist es geschehen?
Wie viele Verletzte?
Welcher Art sind die Verletzungen?
Warten auf Rückfragen!
Nur durch diese Angaben ist eine schnellstmögliche Erreichung des Patienten und eine Koordination der Leitstelle über Anzahl der Rettungskräfte und notwendige Rettungsmittel möglich.
Werde ich zur Verantwortung gezogen, wenn ich den Notruf absetze?
Nach dem Wählen der 112 erfolgt ein zielgerichtetes Gespräch mit dem Leitstellendisponenten. Dieser entscheidet dann anhand der Meldesituation, welches Fahrzeug zur Einsatzstelle gesandt wird. Sollte sich vor Ort dann doch herausstellen, dass der Rettungseinsatz nicht notwendig gewesen wäre, handelt es sich um einen sogenannten „Fehleinsatz“. Hierbei werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Grundsätzlich werden die Gebühren nicht der alarmierenden Person in Rechnung gestellt, sondern in der Regel mit der zuständigen Krankenkasse oder Kostenträger abgerechnet.
Lediglich bei einem vorsätzlichen Notrufmissbrauch/böswilligen Alarmierung wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Gebühren in Rechnung gestellt.
Wie verhalte ich mich am Unfallort?
Folgende Verhaltensregeln sind in einer Notfallsituation besonders wichtig und kommen allen Beteiligten zu Gute:
- Ruhe Bewahren!
Nur wenn Sie ruhig und besonnen an die Situation herantreten, sind sie in der Lage, sich einen Überblick zu beschaffen und richtig zu reagieren.
- Eigenschutz beachten!
Bringen Sie sich nicht unnötig in Gefahr, sondern warten Sie gegebenenfalls bis die Rettungskräfte und die Polizei eintreffen. Wichtig sind natürlich auch das Tragen einer Warnweste oder von Einmalhandschuhen.
- Unfallstelle absichern!
Halten Sie mit Ihrem Fahrzeug ausreichend Abstand zur Unfallstelle und schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Nachdem Sie die Warnweste angezogen haben, stellen Sie bitte das Warndreieck auf.
- Erste Hilfe leisten
Wählen Sie die 112 und setzen Sie den Notruf ab. Machen Sie möglichst viele Angaben zur Notfallsituation. Bei Personen, die sich in unmittelbarer Gefahr befinden, versuchen Sie diese unter Beachtung des Eigenschutzes aus der Gefahrenlage zu befreien. Sobald die betroffene Person in Sicherheit ist, beginnen Sie mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Natürlich ist eine Betreuung der Personen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte an der Unfallstelle sehr wichtig.
- Auf Rettungsdienst/Polizei/Feuerwehr warten
Bitte verbleiben Sie an der Unfallstelle, bis die Rettungskräfte eintreffen und weisen Zeugen darauf hin, dass sie bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort bleiben.
Ärztlicher Notdienst oder Notarztdienst? Worin besteht der Unterschied?
Häufig kommt es bei diesen Bezeichnungen oft zu Verwechslungen. Der ärztliche Notdienst wird von Hausärzten außerhalb der regulären Sprechzeiten versehen. Hierbei handelt es sich in der Regel nicht um sehr akute Erkrankungen. Telefonische Erreichbarkeit: 116117
Der Notarzt hingegen kommt zum Einsatz bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, Verletzungen oder Unfällen. In der Regel kommt der Notarzt mit einem Notarzteinsatzfahrzeug und trifft ziemlich zeitnah mit dem Rettungswagen am Einsatzort ein. Die Disposition erfolgt über die Rufnummer 112.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst/Notdienstpraxis
Unter der bundesweit einheitlich kostenlosen Rufnummer 116117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst/Notdienstpraxis.
Notdienstpraxis Erkelenz
Tenholter Straße 43
41812 Erkelenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do: 18 – 23 Uhr
Mi, Fr: 13 – 23 Uhr
Sa, So: 8 – 23 Uhr
Notdienstpraxis Heinsberg
Auf dem Brand 1
52525 Heinsberg
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do: 18 – 23 Uhr
Mi, Fr: 12 – 23 Uhr
Sa, So, Feiertage: 8 – 23 Uhr
Notdienstpraxis Geilenkirchen
Martin-Heyden-Str. 32
52511 Geilenkirchen
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do: 18 – 23 Uhr
Mi, Fr: 13 – 23 Uhr
Sa, So, Feiertage 8 – 23 Uhr
Wer entscheidet im Einsatz über das Fahrziel?
Bei einem Krankentransporteinsatz entscheidet der einweisende Arzt über das Transportziel. In der Regel ist das der Hausarzt oder ärztliche Notdienst. Im Falle eines Notfalleinsatzes entscheidet der Notarzt oder die Besatzung des Rettungswagens, in welches Krankenhaus der Patient transportiert wird. Hier spielen medizinische Gründe und Spezialisierungen der Krankenhäuser natürlich eine wichtige Rollte.
Fährt der Rettungsdienst auch Kreis- oder Grenzüberschreitend?
Im Falle von hohem Einsatzaufkommen arbeiten die Leitstellen der Kreise zusammen. Daher kann es durchaus vorkommen, dass ein Rettungswagen des Kreises Heinsberg in der Städteregion Aachen oder im Kreis Düren eingesetzt wird.
Im Einsatzgebiet Selfkant/Gangelt ist häufig das nächstgelegene Krankenhaus in Sittard/Niederlande das Transportziel des Rettungsdienstes.
Schnelle Hilfe kennt keine Grenzen!
Was muss ich bei einer ambulanten Fahrt beachten?
Ambulante Fahrten mit dem Krankentransportwagen zu Krankenhäusern oder Arztpraxen müssen ärztlich verordnet sein und zusätzlich durch die Krankenkasse genehmigt werden. Handelt es sich um planbare Fahrten, sollte die Genehmigung frühzeitig bei der Krankenkasse eingeholt werden und am Tag des Transportes dem Rettungsdienstpersonal ausgehändigt werden. Somit können Probleme in der Abrechnung dieser Fahrten mit der Krankenkasse bereits im Vorfeld vermieden werden.
Kann ich ein Praktikum im Rettungsdienst absolvieren?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für ein Praktikum im Rettungsdienst. Allerdings ist dies aufgrund des Jugendschutzes nur ab 18 Jahren möglich. Aus Kapazitätsgründen können wir derzeit nur sehr begrenzt Praktikumsplätze anbieten. Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich an unseren Koordinator für Aus- und Fortbildung:
Benjamin.Boyle@rd-heinsberg.de
Telefon: 02452-137210